Mitarbeiter*innen im basalen und mittleren Pflegemanagement sind Bindeglied zwischen strategischer Spitze und operativem Kern eines Unternehmens. Sie übernehmen sowohl Fach-, Management-, als auch Führungsaufgaben. Im Rahmen der Weiterbildung „Basales und mittleres Pflegemanagement“ werden die erforderlichen Führungskompetenzen aufgebaut und gestärkt.“
Kategorie: Allgemein
Pflege sicher und professionell dokumentieren
Die Pflegedokumentation ist ein zentrales Instrument der Qualitätsentwicklung und macht pflegerisches Handeln nachvollziehbar und fachlich überprüfbar. Denn: Wünsche und Bedürfnisse aber auch Probleme und Ressourcen von pflegebedürftigen Klient*innen können sich von Tag zu Tag verändern und eine kontinuierlich geführte Dokumentation stellt sicher, dass alle Pflegepersonen über die Entwicklung des Gesundheitszustandes informiert sind. nächster Termin: 20.01.2022… Continue reading Pflege sicher und professionell dokumentieren
Versorgungskrise angekommen?
https://youtu.be/ds3Ykrm2I_E Pflegereform überfällig!“ Eine breite Allianz von Institutionen aus dem Pflegebereich zeigt in der Pressekonferenz vom 29.10.21 die verheerenden Effekte des Personalmangels auf und fordert Sofortmaßnahmen“.
Bildung und Gesundheit in Organisationen
Impulse zur Mitgestaltung des gesellschaftlichen Wandels. Bildung als Voraussetzung für soziale und wirtschaftliche Entwicklung sehen und nutzen.
Weiterbildung „Praxisanleitung“ nach §64 Abs. 3 GuKG
Der Weiterbildungslehrgang „Praxisanleitung“ richtet sich an Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege. Auf Grundlage aktueller lernpsychologischer, bildungs- und kommuniktions- sowie pflegewissenschaftlicher Theorien und Modelle werden die Teilnehmer*innen befähigt Lehr-, Lernprozesse von Auszubildenen im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung zu unterstützen. Unser nächster Weiterbildungslehrgang„Praxisanleitung“ beginnt im: März 2022 Lernformat: Kombination aus „Präsenz- & Onlinephasen“ Abschluss:… Continue reading Weiterbildung „Praxisanleitung“ nach §64 Abs. 3 GuKG